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BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 179/99 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 04.12.1997 - 4 Ca 512/97
- LAG Niedersachsen, 17.02.1999 - 9 Sa 289/98
- BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 179/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision
Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 179/99
Lassen sich auch so zuverlässige Auslegungsergebnisse nicht gewinnen, können die Gerichte für Arbeitssachen ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge auf weitere Anhaltspunkte zurückgreifen, etwa die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages (st. Rspr., vgl. BAG 16. Juni 1998 - 5 A Z R 67/97 - BAGE 89, 95, 101 f.). - BAG, 08.09.1999 - 5 AZR 671/98
Entgeltfortzahlung im Krankkeitsfall 80 % oder 100 %
Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 179/99
Demgegenüber hat der Senat keine eigenständige Regelung der Höhe der Entgeltfortzahlung angenom men, wenn die tarifliche Regelung nur die Methode und die Berechnung der Entgeltfortzahlung anders als das G esetz bestimmt hat (8. September 1999 - 5 AZR 671/98 - A P TVG § 1 Tarifverträge: Holz Nr. 19 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 38). - BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 728/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall : 80 % oder 100 %
Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 179/99
Solche Formulierungen lauten etwa, daß der Arbeitnehm er im Krankheitsfall pro Tag in Höhe eines 1/22 des monatlichen Verdienstes zu vergüten ist (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - BAGE 89, 119) oder für jeden Krankheitstag ein 1/65 des Gesam tverdienstes der letzten drei Monate erhält (BAG 26. August 1998 - 5 AZR 769/97 - A P TVG § 1 Tarifverträge: Holz Nr. 17 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 12; vgl. auch BAG 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - BAGE 89, 330).
- BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 698/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 179/99
In gleicher W eise hat er bei einem Tarifvertrag entschieden, der die W eiter zahlung des G ehalts vorsah, ohne Angaben zur Höhe zu machen (BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - A P TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1, zu III 3 bb b der Gründe; BAG 12. April 2000 - 5 AZR 372/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 372/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 179/99
In gleicher W eise hat er bei einem Tarifvertrag entschieden, der die W eiter zahlung des G ehalts vorsah, ohne Angaben zur Höhe zu machen (BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - A P TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1, zu III 3 bb b der Gründe; BAG 12. April 2000 - 5 AZR 372/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 117/99
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 179/99
Parallelsache zu 5 AZR 117/99 (Urteil vom 30. August 2000) . - BAG, 05.05.1999 - 5 AZR 530/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %
Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 179/99
So ist er bejaht worden bei einer Formulierung, nach der "alle Arbeitnehm er bei Arbeitsunfähigkeit in folge Krankheit oder Unfall Anspruch auf Zahlung des vollen Gehalts bzw. Lohnes entsprechend dem Lohnfortzahlungsgesetz" haben (BAG 5. M ai 1999 - 5 AZR 530/98 - A P TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 6 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 28). - LAG Niedersachsen, 17.02.1999 - 9 Sa 289/98
Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 179/99
Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der Beratung vom 30. August 2000 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Griebeling, die Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Müller-Glöge und Kreft, den ehrenamtlichen Richter Dr. Müller und die ehrenamtliche Richterin Zorn für Recht erkannt: 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. Februar 1999 - 9 Sa 289/98 - wird zurückgewiesen. - BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 179/99
Solche Formulierungen lauten etwa, daß der Arbeitnehm er im Krankheitsfall pro Tag in Höhe eines 1/22 des monatlichen Verdienstes zu vergüten ist (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - BAGE 89, 119) oder für jeden Krankheitstag ein 1/65 des Gesam tverdienstes der letzten drei Monate erhält (BAG 26. August 1998 - 5 AZR 769/97 - A P TVG § 1 Tarifverträge: Holz Nr. 17 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 12; vgl. auch BAG 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - BAGE 89, 330).